TuS Jahn

Turn- und Sportverein Jahn 1891 e. V. Lüdenscheid

Neue Corona-Regeln ab 28. Dezember 2021

Seit Ende des Jahres 2021 gelten im Land Nordrhein-Westfalen neue Corona-Regeln. Erneut betrifft eine wichtige Änderung gegenüber der bisherigen Verordnung auch unsere Vereinsarbeit. Und zwar ist nach § 4 Abs. (3) Nr. 1 in Innenräumen eine gemeinsame Sportausübung nur noch immunisierten Personen gestattet, die jetzt zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen müssen (= "2G+-Regel"). Es muss sich dabei um ein nach der Corona-Test- und Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder einen von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Test handeln. Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. Die entsprechenden Nachweise über Immunisierung und Test, bzw. eine Schulbescheinigung, sind zu Beginn der Übungsstunden vorzulegen.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Testnachweis noch eine Schulbescheinigung. Außerdem ist für diese Altersgruppe (bis einschließlich 15 Jahre) keine Impfung vorgeschrieben.

Im Unterschied zum gemeinsamen Sport in Innenräumen können unsere Angebote im Freien (Wandern, Nordic-Walking) nach § 4 Abs. (2) Nr. 4 der Corona-Schutzverordnung weiterhin von immunisierten Personen ohne Testnachweis in Anspruch genommen werden ("2G-Regel"). Der Nachweis einer Immunisierung ist ebenfalls zu Beginn der Gruppenstunden vorzulegen. Auch wenn eine Testpflicht für die Sportausübung im Außenbereich nicht besteht, können freiwillige Tests (auch Selbsttests) helfen, Ansteckungen zu vermeiden.